Nutzung von Ölheizungen

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January
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Ölheizungen

Sehr geehrte Kunden,

in den Überschriften einiger Zeitungsartikel aus der Vergangenheit war von einem zukünftigen „Verbot von Ölheizungen“ die Rede.
Da solche Überschriften schnell falsch verstanden werden können, möchten wir Sie heute mit dem beiliegendem Infoblatt darüber
informieren, wie es momentan in dem dazu geplanten Gesetz aussieht. Änderungen sind also noch möglich, aktuell steht aber Folgendes fest:

• Neuere Ölheizungen, insbesondere moderne Öl-Brennwertheizungen, können völlig ohne jede Einschränkung und ohne Befristung weiter betrieben werden.

• Wenn Sie Ihre alte Ölheizung durch eine neue effiziente Öl-Brennwertheizung ersetzen und so Energie sparen möchten, können Sie das in den nächsten
  Jahren (voraus-sichtlich bis zum Jahr 2026) ohne Einschränkung vornehmen.

• Ab 2026 kann der Einbau von effizienten Öl-Brennwertgeräten weiterhin erfolgen, dann aber in Kombination mit Erneuerbaren Energien (z.B. Solaranlage).

• Unabhängig davon erhalten Sie weiterhin gewohnt verlässlich wie bisher von Ihrem regionalen Heizölhändler Ihr Heizöl, sobald Sie uns Bescheid geben.
Falls Sie noch Fragen zu dem Infoblatt haben, rufen Sie uns sehr gern jederzeit unter Tel.: 02331/13081 an.
Sprechen Sie uns auch gern an, wenn Sie über eine Modernisierung Ihrer alten Ölheizung nachdenken.

Viele Grüße
Ihr Team Tucht energy

 E-Mail: info@tucht.de  Webiste: http://www.tucht.de

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